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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Regiothek GmbH - Stand 20.03.23

1. Allgemeines, Leistungsbeschreibung

Die Regiothek GmbH (nachfolgend „Plattformbetrieber“) genannt, betreibt eine Plattform, auf der gewerbliche Anbieter und Verarbeiter regionaler Lebensmittel (nachfolgend “Betriebe“) sich und ihre Produkte der Öffentlichkeit präsentieren können. Nutzer können unter bestimmten Umständen (Aktivierung des Anfrage-Tools seitens des Betriebes) unverbindliche Bestandsanfragen an Betriebe senden. Der Plattformbetreiber fungiert hier lediglich als Vermittler. Die Regiothek GmbH ist zudem Herausgeber jährlich erscheinender Regionalausgaben des Printprodukts “Genießerfibel”.

1.1 Kontakt

Regiothek GmbH
Innstr. 69b
D-94032 Passau

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Anton Kohlbauer, Bastian Kühnel, Simon Nestmeier, Alexander Treml

Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10466
USt-IdNr.: DE320597245

Die Kontaktaufnahme mit der Regiothek GmbH ist postalisch an die oben genannte Anschrift, per Mail an info@regiothek.org oder telefonisch unter Nummer +49(0)851/20426863 möglich.

1.2 Begriffsklärung

Plattformbetrieber: Regiothek GmbH

Plattform: Die Online-Plattform, die durch die Regiothek GmbH betrieben wird, abrufbar unter https://www.regiothek.de bzw. https://www.regiothek.org.

Anfrage-Tool: Funktion der Plattform, mittels derer Anbieter und Nutzer die Kontaktaufnahme zueinander erleichtert wird.

Betrieb: Auf der Plattform registrierter gewerblicher Anbieter von Lebensmitteln.

Nutzer: Eine juristische oder natürliche Person (über 18 Jahre), die sich als Nutzer der Plattform und des Anfrage-Tools registriert hat. Nutzer haben mittels des Anfrage-Tools die Möglichkeit, eine individuelle Bestandsanfrage zusammenstellen, um deren Inhalt auf Verfügbarkeit beim Anbieter zu prüfen.

Bestandsanfrage: Eine für den Nutzer unverbindliche Anfrage nach der Verfügbarkeit der vom Anbieter online ausgestellten Produkte.

Dienstleistungsvertrag: Vertrag zwischen dem Plattformbetreiber und einem Betrieb über die Nutzung der Plattform sowie die optionale Vereinbarung weiterer Dienstleistungen.

Kaufvertrag: Eine nicht über die Plattform der Regiothek, zwischen Nutzer und Betrieb geschlossene Vereinbarung über den stationären oder gelieferten Verkauf von Lebensmitteln.

2. Inhalte und Umfang der Leistungen für Betriebe

Die Regiothek bietet Betrieben verschiedene Leistungspakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Hier wird grundlegend zwischen unbezahlten und bezahlten Leistungen unterschieden.

2.1 Unbezahlte Leistungen

Betriebe können sich kostenfrei auf der Grundlage eines unentgeltlichen Dienstleistungsvertrags registrieren. Dies berechtigt, die Dienstleistungen der Regiothek in einem begrenzten Umfang zu nutzen.

2.2 Bezahlte Leistungen

Betriebe können auf der Grundlage eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags gegen Zahlung eines monatlichen Betrages die Dienstleistungen der Regiothek nutzen. Die bezahlten Leistungen unterteilen sich in unterschiedliche Preis- und Leistungspakete.

3. Gegenstand des Dienstleistungsvertrags zwischen der Regiothek und einem Betrieb

3.1 Leistungsumfang

Der Plattformbetreiber betreibt eine B2B2C-Plattform für Anbieter regionaler Lebensmittel und bietet darüber hinaus weitere Online- und Offline-Marketing-Dienstleistungen an. Der Vertragsabschluss berechtigt den Vertragspartner (Betrieb) zur Nutzung der Online-Plattform. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht einer Modifizierung im Sinne einer Verbesserung ihrer Leistungen vor.

3.2 Gewerbliches Angebot

Das Angebot des Vertrages richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

3.3 Angebot für Betriebe der Lebensmittelbranche

Die im Vertrag beschriebenen Leistungen des Plattformbetreibers können lediglich von Vertragspartnern beansprucht werden, die in der Erzeugung, in der Weiterverarbeitung oder im Handel mit Lebensmitteln tätig sind oder die einen Gaststättenbetrieb betreiben.

3.4 Kein Kontrahierungszwang

Unter Berufung auf Privatautonomie und zivilrechtliche Vertragsfreiheit behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, Betrieben, die dem Sinne der Plattform nicht entsprechen, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3.5 Anmeldeprozess

Der Vertragspartner kann - unabhängig von dem gewählten Leistungspaket - nach der Registrierung ein persönliches Betriebs-Profil erstellen. Auf diesem hat er unter anderem die Möglichkeit, Bilder hochzuladen, Texte zu veröffentlichen und seine Zulieferer und Abnehmer anzugeben. Dieser Inhalt wird nach selbstständiger Veröffentlichung des Profils im Kunden-Account auf der Internetpräsenz des Plattformbetreibers öffentlich präsentiert.

3.6 Änderungen

Der Plattformbetreiber behält sich vor, die vorliegenden AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Im Fall einer Änderung sind dem Vertragspartner die Änderungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Vertragspartners mitzuteilen. Sofern keine E-Mail-Adresse bekannt ist, erfolgt die Mitteilung an die zuletzt bekannte postalische Adresse. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen den Änderungen schriftlich oder elektronisch widerspricht. Bei Widerspruch steht es der Regiothek frei, den Vertrag zu kündigen oder ihn zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen zu lassen.

3.7 Kontaktaufnahme

Mit der Erstellung eines Accounts erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass er von der Regiothek kontaktiert werden kann, um gemeinsam das Betriebsprofil zu besprechen.

4 Vom Plattformbetreiber zu erbringende Leistungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages

4.1 Leistungsumfang „Online-Plattform“

Durch den Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner Anspruch auf die Nutzung der Online-Plattform, die vom Plattformbetreiber entwickelt und bereitgestellt wird.

4.1a) Entwicklungsstand der Online-Plattform

Die Plattform wird ständig weiterentwickelt und in regelmäßigen Abständen mit zusätzlichen technologischen Features aktualisiert. Durch den Abschluss eines Vertrages und durch die Nutzung des Angebots der Plattform gilt der technologische Entwicklungsstand der Plattform in seiner jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

4.1b) Unvorhergesehene Störungen der Online-Plattform

Durch den Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Vertragspartner, dass die Plattform aufgrund von a) unvorhergesehenen Störungen, b) Wartungsarbeiten und c) technologischen Umstellungen vorübergehend nicht erreichbar sein kann.

4.2 Leistungsumfang „Genießerfibel“

Die “Genießerfibel” ist ein Printprodukt des Plattformbetreibers, das einmal jährlich in verschiedenen Regionalausgaben erscheint. Der Plattformbetreiber behält sich dabei das Recht vor, selbst zu bestimmen, wie die Aufteilung der Regionen erfolgt und in welchen Regionen eine Ausgabe der “Genießerfibel” erscheint. Jede Regionalausgabe der “Genießerfibel” erscheint in einer garantierten Mindestauflage von 15.000 Exemplaren. Durch die Buchung der Position „Genießerfibel Einzelseite“ oder der Position „Genießerfibel Doppelseite“ erhält der Vertragspartner des Partner-Pakets pro 12 Monate Leistungszeitraum Anspruch auf eine Textanzeige in einer Regionalausgabe der “Genießerfibel” in der jeweils gebuchten Größe. Das Druckformat entspricht der Norm „DIN A5 quer“. Das Angebot “Genießerfibel” richtet sich ausschließlich an Partner-Betriebe nach 3.3.

5 Vom Betrieb zu erbringende Leistungen

5.1 Haftung für Inhalte

Durch die Nutzung der Plattform verpflichtet sich der Betrieb, sein Betriebs-Profil nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Der Plattformbetreiber übernimmt keinerlei Haftung über die Richtigkeit der vom Betrieb in die Plattform eingepflegten Inhalte.

5.1a) Impressumspflicht

Durch die Erstellung eines Betriebs-Profils auf der Plattform wird der Betrieb impressumspflichtig gemäß §5 TMG. Die Online-Plattform des Plattformbetreibers gewährleistet die Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen. Dazu kann der Betrieb ein Impressum oder einen Link zu einem Impressum, das für die Plattform der Regiothek gilt, bereitstellen. Dies ist vom Betrieb selbstständig über die Eingabemasken der Online-Plattform zu erledigen.

5.1b) Nutzungsrechte

Mit dem Hochladen medialer Inhalte erklärt der Betrieb, die entsprechenden Nutzungsrechte an Fotos, Videos, Logos oder Textmaterial zu besitzen und keine Urheberrechte Dritter zu verletzen.

5.2 Bereitstellung der Ressourcen für die „Genießerfibel“

Durch die Buchung einer Textanzeige in der “Genießerfibel” wie in 4.2 beschrieben akzeptiert der Vertragspartner die redaktionellen Vorgaben des Plattformbetreibers, insbesondere in Bezug auf die Länge des einzureichenden Textes, auf das Format der Fotos und auf Art und Umfang aller weiteren zu druckenden Informationen. Der Betrieb verpflichtet sich, die entsprechenden Text- und Bildressourcen bis Redaktionsschluss bereitzustellen. Die detaillierten redaktionellen Vorgaben sowie das Datum des Redaktionsschlusses werden vom Plattformbetreiber in einem angemessenen Zeitraum im Voraus kommuniziert. Kommt der Betrieb der fristgerechten Einreichung der benötigten Unterlagen nicht nach, entfällt der Rechtsanspruch auf sein Erscheinen in der Genießerfibel, ohne dass dadurch die vereinbarten Zahlungen an den Plattformbetreiber erstattungsfähig werden.

6 Vertragslaufzeit und Kündigung von bezahlten Leistungspaketen

6.1 Vertragsbeginn

Der Diesntleistungsvertrag wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wirksam.

6.2 Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Leistungen des Plattformbetreibers durch den Betrieb beansprucht werden. Der Beginn des Leistungszeitraums kann vom Datum der Vertragsunterzeichnung abweichen und wird auf dem Dienstleistungsvertrag entsprechend festgehalten. Ansonsten entspricht der Leistungszeitraum dem Vertragszeitraum.

6.3 Vertragsdauer

Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Beim erstmaligen Abschluss eines Dienstleistungsvertrags beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate ab Beginn des Leistungszeitraums. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten. Das Recht des Betriebs auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.

6.4 Ordentliche Kündigung

Kündigungen sind elektronisch oder postalisch unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen zu übermitteln. 

6.5 Außerordentliche Kündigung

Ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

6.6 Sonderkündigungsrecht

Bei unvorhersehbarer Geschäftsaufgabe kann der Betrieb jederzeit und mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis kündigen. 

6.7 Kündigung durch die Regiothek

Der Betrieb willigt ein, dass bei Verstößen seinerseits gegen das Lebensmittelgesetz oder das Verbraucherschutzgesetz der Plattformbetreiber den Kooperationsvertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung kündigt. Als Kündigungsgrund zur fristlosen Kündigung kommt hierbei die sogenannte „Störung der Geschäftsgrundlage“ gemäß § 313 Abs. 3 BGB in Betracht. Dabei ist der begründete Verdacht auf Rechtsbruch durch den Betrieb für eine einseitige Kündigung ausreichend. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits gezahlte Fälligkeiten sind dabei nicht erstattungsfähig.

6.8 Automatische Umstellung auf unbezahltes Leistungspaket

Nach der wirksamen Kündigung durch den Vertragspartner wird das Betriebs-Profil weiterhin im Rahmen des unbezahlten Leistungspakets geführt. Der Inhalt des Profils wird durch die automatische Umstellung dementsprechend auf die zum Zeitpunkt der Kündigung angebotenen unbezahlten Leistungen reduziert. Wenn die Kündigung durch die Regiothek erfolgt, tritt die automatische Umstellung nicht in Kraft, das Profil wird stattdessen entfernt.

 

7 Konditionen von bezahlten Leistungspaketen

7.1 Begutachtung des Betriebs

Unter Berufung auf 3.1, 3.2 und 3.3 der vorliegenden AGB gewährt der Plattformbetreiber die Inanspruchnahme ihrer Leistungen lediglich Betrieben, die dem Sinne der Regiothek entsprechen, unter verschiedenen Konditionen. Die Konditionen der Abo-Grundgebühr, die vom Plattformbetreiber erhoben wird, sind abhängig von der allgemeinen Wirtschaftsweise des Betriebs und insbesondere von der Größe des Betriebs und ob eine Bio-Zertifizierung vorliegt oder nicht.

7.2 “Basis”- und “Sorglos”-Paket

Das Angebot des “Basis”- und “Sorglos”-Pakets gilt für alle Betriebe im Sinne der Punkte 3.2 und 3.3.

7.3 “Partner”-Paket

Das “Partner”-Paket umfasst im Vergleich zu den restlichen entgeltlichen Paketen zusätzliche und erweiterte Funktionen und richtet sich ausschließlich an ausgewählte Betriebe. Um Anspruch auf das “Partner”-Paket zu erlangen, hat der Betrieb uns glaubhaft zu machen, ein Kleinstbetrieb mit grundsätzlich nachhaltiger Wirtschaftsweise im Sinne der “Regiothek-Charta” und / oder bio-zertifiziert zu sein. Der Betrieb hat alle Punkte der “Regiothek-Charta” umfassend zu erfüllen. Der “Partner-Betrieb” der Regiothek wird auf der Regiothek-Plattform dementsprechend durch das Regiothek-Logo auch als Regiothek-Partner kenntlich gemacht.

7.4 Wechsel in das Partnerpaket

Für Betriebe in den “Basis”- und “Sorglos”-Paketen besteht jederzeit die Möglichkeit, in das “Partner”-Paket zu wechseln, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass alle Punkte der “Regiothek-Charta” umfassend erfüllt werden. Der Wechsel in das “Partner”-Paket an sich ist unentgeltlich. Durch den Wechsel ändern sich die Konditionen entsprechend dem, zum Zeitpunkt des Wechsels, aktuellen Preis für den gewählten Leistungsumfang.

7.5 Preisstaffelung

Die aktuelle Preisstaffelung der verschiedenen Leistungspakete mit deren Leistungsinhalten ist der Website des Plattformbetreibers als auch der im schriftlichen Vertrag (Abo-Vertrag) aufgeführten Konditionstabelle zu entnehmen.

8 Preise und Zahlung von bezahlten Leistungspaketen

8.1 Preisgarantie

Für das im Rahmen des Dienstleistungsvertrages unterzeichnete Abonnement garantiert der Plattformbetreiber die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Preise und Leistungen für eine Mindestdauer von zwei Jahren ab Vertragsbeginn.

8.2 Nettopreise

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 

8.3 Einrichtungsgebühr

Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages wird ungeachtet der Wahl aller übrigen Leistungen eine einmalig zu entrichtende Einrichtungsgebühr in Höhe von EUR 150,00 netto fällig.

8.4 Zahlungsmodalitäten

Der Plattformbetreiber bietet sowohl monatliche als auch jährliche Bezahlung an. Wiederkehrende monatliche Zahlungen (Abonnement gemäß des Dienstleistungsvertrages) werden vom Plattformbetreiber durch ein SEPA-Basislastschriftmandat eingezogen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart. Bei einer Jahreszahlung im Voraus ist der Kauf auf Rechnung möglich. Einmalig vereinbarte Zusatzleistungen werden je nach Vereinbarung durch ein SEPA-Basislastschriftmandat eingezogen oder gesondert in Rechnung gestellt.

8.5 Zahlungszeitpunkt

Sofern nichts gegenteiliges vereinbart, werden monatliche Zahlungen jeweils zur Monatsmitte fällig. Die erste Monatszahlung erfolgt im Monat des Beginns des Leistungszeitraums. Jahreszahlungen im Voraus per SEPA-Basislastschriftmandat werden zur ersten Monatsmitte nach Vertragsunterzeichnung fällig. Jahreszahlungen im Voraus per Rechnung werden sofort fällig.

8.6 Rabatte

Bei der Jahreszahlung im Voraus wird ein Rabatt von 5% auf die Summe gewährt, die bei monatlicher Zahlung innerhalb von 12 Monaten fällig würde. Rabattierfähige Leistungen sind die Positionen „Grundgebühr“ sowie „Genießerfibel Einzelseite“ und „Genießerfibel Doppelseite“. Die einmalig zu entrichtende Einrichtungspauschale sowie einmalig vereinbarte Zusatzleistungen sind vom Rabatt ausgenommen. Darüberhinaus ist der Abzug von Skonto nicht zulässig. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, den 5%-igen Jahreszahlerrabatt nicht zu gewähren, wenn mit dem Betrieb individuelle, vom regulären Preis abweichende Sonderkonditionen vereinbart werden.

9 Vertragsabschluss des unbezahlten Leistungspakets (“Einsteiger)

Das Bereitstellen des durch den Betrieb auszufüllenden Registrierungsprozesses des “Einsteiger”-Pakets aufwww.regiothek.de/anbieter-werden stellt ein bindendes Angebot an alle Betriebe nach 3.2 und 3.3 des Plattformbetreibers auf Abschluss eines unentgeltlichen Dienstleistungsvertrags für die unbezahlte Mitgliedschaft dar. Durch Buchung des “Einsteiger”-Pakets aufwww.regiothek.de/anbieter-werden und Abschluss des folgenden Registrierungsprozesses nimmt der Vertragspartner dieses Angebot an. Der Registrierungsprozess ist mit Übermittlung der Angaben zum Nutzer (E-Mail Adresse) sowie zum Betrieb (Name, Adresse, in manchen Fällen Koordinaten) abgeschlossen.

Da der Registrierungsprozess und damit die Bereitstellung der Funktionen und Dienste des Plattformbetreibers für die unbezahlte Leistungen komplett automatisiert abläuft, behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, den Vertragsabschluss nach Begutachtung des Betriebs - aber innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach dem Tag der Registrierung - aufzulösen und das Betriebsprofil zu löschen, wenn der Betrieb nicht den Punkten 3.2 und 3.3 entspricht.

10 Leistungsumfang des unbezahlten Leistungspakets (“Einsteiger)

Durch die Registrierung für das “Einsteiger”-Paket” kann der Betrieb die Online-Dienstleistungen des “Einsteiger”-Pakets unentgeltlich nutzen. Der Umfang der Dienstleistung erstreckt sich auf das Erstellen und Verwalten eines Online-Profils mit den im “Einsteiger”-Paket aufgelisteten Leistungen aufwww.regiothek.de/anbieter-werden. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang des “Einsteiger”-Pakets jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Leistungen bedarf keiner Mitteilung an die Vertragspartner des “Einsteiger”-Pakets.

11 Vertragslaufzeit und Kündigung des unbezahlten Leistungspakets (“Einsteiger)

11.1 Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Dienstleitungsvertrags für Betriebe des unentgeltlichen Accounts läuft auf unbestimmte Zeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Registrierung und endet, wenn der Betrieb gegenüber dem Plattformbetreiber die Kündigung erklärt.

11.2 Kündigung durch den Betrieb

Die Kündigung des Dienstleitungsvertrags für Betriebe des unentgeltlichen Accounts kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, erfolgen und ist elektronisch oder postalisch zu übermitteln. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim lattformbetreiber maßgeblich.

11.3 Kündigung durch den Plattformbetreiber

Der Betrieb willigt ein, dass bei Verstößen seinerseits gegen das Lebensmittelgesetz oder das Verbraucherschutzgesetz der Plattformbetreiber die Mitgliedschaft einseitig und mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Als Kündigungsgrund zur fristlosen Kündigung kommt hierbei die sogenannte „Störung der Geschäftsgrundlage“ gemäß § 313 Abs. 3 BGB in Betracht. Dabei ist der begründete Verdacht auf Rechtsbruch durch den Betrieb für eine einseitige Kündigung ausreichend.

 

12 Konditionen des unbezahlten Leistungspakets (“Einsteiger)

12.1 Registrierung

Die Registrierung und Nutzung des Accounts der unbezahlten Mitgliedschaft ist kostenfrei und kann durch den Betrieb eigenständig auf der Website des Plattformbetreibers angestoßen werden (siehe 9).

12.2 Umstellung auf bezahltes Leistungspaket

Der Betrieb hat jederzeit die Möglichkeit, das unbezahlte Leistungspaket in ein bezahltes umzustellen. Die bezahlten Leistungspakete umfassen diverse zusätzliche und erweiterte Funktionalitäten der Online-Plattform. Dafür ist es notwendig, einen schriftlichen Kooperationsvertrag zu schließen (siehe 6, 7 und 8).

13 Datenschutz und -verarbeitung  für Betriebe

13.1 Geheimhaltungspflicht der Regiothek für Betriebsgeheimnisse

Der Betrieb stellt dem Plattformbetrieber zur Erfüllung des Dienstleitungsvertrags Informationen zur Verfügung. Der Plattformbetreiber verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnisse erkennbar sind. Davon ausgenommen sind alle Informationen, Daten und Inhalte, die zur Erfüllung des Vertragszwecks für die Veröffentlichung bestimmt sind. 

13.2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Um die Funktionalität ihres Online-Angebotes gewährleisten zu können, um gesetzlich vorgeschriebene Dokumentierungspflichten zu erfüllen und um die Kommunikation mit dem Betrieb gewährleisten zu können, speichert und verarbeitet der Plattformbetreiber personenbezogene Daten. Durch den Vertragsabschluss über ein bezahltes oder unbezahltes Leistungspaket sowie durch die Nutzung der Online-Plattform akzeptiert der Betrieb die Datenschutzerklärung der Regiothek.

14 Verantwortlichkeiten bei der Nutzung des Anfrage-Tools

14.1 Haftung des Betriebs

Für den online einsehbaren Warenbestand ist der jeweilige Betrieb vollumfänglich verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich:

  1. Die Auslobung von Preis, Art und Beschaffenheit der Ware

  2. Die Einhaltung aller relevanten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen

  3. Die Einzelheiten des Vertrages zwischen Anbieter und Nutzer und dessen Abwicklung.

14.2 Individuelle Konditionen des Betriebs

Alle Umstände bezüglich der Leistungspflichten der Parteien (Nutzer und Betrieb) werden vom jeweiligen Betrieb kommuniziert.

15 Art und Abwicklung von Bestandsanfragen

15.1 Anfrage durch den Nutzer

Das vom Betrieb auf der Plattform präsentierte Warensortiment stellt kein verbindliches Angebot des Betriebes dar. Der Nutzer kann lediglich anhand der online aufgeführten Waren eine für ihn individuell zusammengestellte Bestandsanfrage erstellen. Nach Übermittlung der Bestandsanfrage wird der Nutzer per Mail über den Eingang der Anfrage beim Betrieb informiert. Diese Mail stellt keine Bestellbestätigung dar, sondern informiert den Nutzer über den Eingang seiner Anfrage beim Betrieb.

15.2 Antwort des Betriebs, Angebot

Nach Übermittlung der Bestandsanfrage an den Betrieb erhält der Betrieb eine E-Mail, in der die Anfrage des Nutzers detailliert dargestellt wird. Der Betrieb ist dazu verpflichtet, die Anfrage des Nutzers über die Online-Plattform zu beantworten. Die Email beinhaltet dazu Direktlinks zur Online-Plattform. Antwortet der Betrieb dem Nutzer auf seine Anfrage, so stellt diese Antwort ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Beantwortet der Betrieb die Anfrage binnen 24 Stunden nicht, so gilt sein Schweigen nicht als Abgabe eines für den Betrieb verbindlichen Angebots. Der Nutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

15.3 Annahme, Zustandekommen eines Kaufvertrages

Der Nutzer hat die Möglichkeit, das vom Betrieb gemachte Angebot nach den unter ihnen abgemachten Konditionen anzunehmen. Im Falle der Annahme durch den Nutzer kommt ein Vertrag nur nach den von den beiden Parteien vereinbarten Bedingungen, gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften zustande. Dies geschieht nicht über die Plattform der Regiothek, diese wird bei keinem Kaufvertrag zu einer Vertragspartei. Das Bestandsanfrage-Tool der Regiothek dient allein der Übermittlung der für den Nutzer unverbindlichen Anfragen an den Anbieter.

15.4 Logistische und finanzielle Abwicklung

Die Warenübergabe sowie die Zahlung des Endbetrags erfolgen entsprechend der zwischen Betrieb und Nutzer festgelegten Bedingungen.

15.5 Buchhalterische Bedingungen

Der Betrieb ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, dem Nutzer bei der Warenübergabe einen Kassenbon oder eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszuhändigen. Die Online-Bestandsanfrage über die Online-Plattform des Plattformbetreibers stellt weder eine rechtsgültige Bestellbestätigung noch einen rechtsgültigen Beleg dar und ersetzt dementsprechend die Aushändigung eines solchen Dokuments nicht.

16 Datenschutzbelehrung zur Nutzung des Anfrage-Tools

Durch die Benutzung des Anfrage-Tools werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und übermittelt. Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Informationen, die sich auf Sie persönlich beziehen können. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Plattformbetreibers.

17 Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

18 Salvarorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Teile hiervon) unwirksam sein, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und weiterhin gültig.